19.03.2024 / komba gewerkschaft nrw

Fachbereich Sozial- und Erziehungsdienst – 01/2024

© geralt / pixabay.com
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Kein Ausführungsgesetz für die OGS: Chance für Qualitätsentwicklung vertan

Die regierungstragenden Parteien CDU und Bündnis 90/Die Grünen  hatten in ihren Koalitionsvertrag  2022 festgelegt , dass es für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der 2026 ab der 1. Klasse auswachsend gelten soll, ein Ausführungsgesetz in NRW geben wird. Am 07. März 2024 hat sich das Landeskabinett nun auf „fachliche Grundlagen“ geeinigt, die für die ausführenden Kommunen und Träger „als Zwischenschritt“ nur als Leitlinien fungieren sollen.

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