18.07.2022 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsräte-Info 02/2022, Kommission Schwerbehindertenrecht 02/2022

© TP Heinz / pixabay.com
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Ruhestand-Dienstunfähigkeit-Integrationsamt

Die Zurruhesetzung eines/einer schwerbehinderten Beamten/Beamtin auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit bedarf nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes nach § 168 SGB IX. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 7.7.2022 – Az. -2 A 4.2- entschieden.

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Manuela Winkler-Odenthal | winkler-odenthal@komba.de | 0221 – 912 852 0
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